
VERORDNUNG · SICHERHEIT
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen im häuslichen Umfeld.
IM DETAIL
Persönlich geplant. Sauber umgesetzt.
Behandlungspflege erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung und im abgestimmten Leistungsumfang. Dazu können je nach Verordnung zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung gehören.
Im persönlichen Gespräch wird geklärt, welcher Umfang tatsächlich passt. Diese Demoseite beschreibt ein mögliches Angebot und ersetzt keine individuelle Beratung.
01Medikamentengabe nach Verordnung
02Verbandswechsel und Wundversorgung
03Kompressionsversorgung und weitere Maßnahmen

UNSER ANSPRUCH
Klar im Ergebnis.
Absprachen, Zuständigkeiten und Veränderungen werden nachvollziehbar kommuniziert. Bedarf, Gewohnheiten und vorhandene Unterstützung kennenlernen.
Unverbindlich anfragen →WEITERE LEISTUNGEN